Bei dem Gründungszuschuss der Agenturen für Arbeit handelt es sich um ein Förderprogramm, das Arbeitslosen den Schritt in die Selbständigkeit erleichtern soll. Berechtigte Antragsteller erhalten unter der Bedingung, einen nachvollziehbaren und belastbaren Business-Plan zu erarbeiten und vorzulegen, eine Fortzahlung des zuletzt gewährten Arbeitslosengeldes über einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten.
Zusätzlich wird eine monatliche Pauschale in Höhe von 300 Euro gewährt, den die Antragsteller zur sozialen Absicherung einsetzen sollen. Der Gründungszuschuss löste im Jahr 2006 das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss ab und wurde in den Jahren von 2007 bis 2011 jährlich zwischen 119.000 und 146.000 mal gewährt.
Auf Initiative der verantwortlichen Ministerin Ursula von der Leyen hin hat die Bundesregierung den Gründungszuschuss Ende 2011 in eine Ermessensleistung umgewandelt. Darüber hinaus werden die Mittel der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bis zum Jahr 2015 um zwei Drittel auf nur noch 500 Millionen Euro gekürzt.
In der Praxis entscheiden jetzt die einzelnen Fallmanager, ohne über eine notwendige Qualifikation zu verfügen, ob ein unternehmerisches Konzept Aussicht auf Erfolg hat und damit förderungswürdig ist. Sind die Mittel des jeweils laufenden Jahres aufgebraucht, dann werden keine Gründungszuschüsse mehr gewährt.
Die Ministerin begründet ihren schrittweisen Rückzug von dem als erfolgreich geltenden Modell mit angeblich hohen „Mitnahmeeffekten“. Betroffene, Opposition und auch unabhängige Experten betrachten die Entscheidung der schwarz-gelben Regierung, den Gründungszuschuss zurückzufahren, durchgängig kritisch.
Studie bestätigt Erfolg des Gründungszuschusses
Im Rahmen einer komplexen Studie hat jetzt das renommierte Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung eine Untersuchung vorgelegt, die sich mit den realen Auswirkungen und Folgen des Gründungszuschusses beschäftigt. Die Experten haben hierzu mehr als 2.000 Geförderte befragt und den geschäftlichen Verlauf der einzelnen Gründungen analysiert. Die Ergebnisse belegen, dass die Maßnahme ausgesprochen erfolgreich ist.
So sind 80 Prozent der Arbeitslosen, die mit dem Gründungszuschuss gefördert wurden, auch eineinhalb Jahre nach der Gründung immer noch selbständig. Weitere zehn Prozent der Antragsteller befinden sich wieder in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Damit gelingt es dem Gründungszuschuss, rund 90 Prozent der Geförderten erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Hierbei handelt es sich um eine beispielhafte Quote, die von keinem anderen arbeitsmarktpolitischen Instrument erreicht wird. Hinzu kommt, dass jeder dritte Geförderte selber zum Arbeitgeber wurde und mittlerweile im Durchschnitt drei Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt. Die Quote des von der Ministerin befürchteten „Mitnahmeeffektes“ ist mit weniger als 20 Prozent deutlich niedriger als von der Regierung angenommen.
Bei dem Gründungszuschuss in seiner ursprünglichen Form handelt es sich nachweislich um eine der erfolgreichsten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in Deutschland jemals gestartet wurden. Wenn sich Ministerium und Regierung nun schrittweise aus diesem bewährten Förderprogramm zurückziehen, dann stellt sich die Frage, wie ernst es Schwarz-Gelb tatsächlich mit der Verbesserung von Chancen zur dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt ist.
Die drastische Kürzung der zur Verfügung stehenden Mittel und die Umwandlung des Gründungszuschusses in eine Ermessensleistung sind jedenfalls deutliche Zeichen dafür, dass arbeitspolitische Modelle selbst dann nicht ausgebaut oder zumindest konsequent fortgesetzt werden, wenn wissenschaftliche Untersuchungen ihren Erfolg unabhängig belegen.